Die Gesellschaft Vintre, s.r.o. erlässt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beförderer (nachfolgend “AGB” genannt).
1. VERTRAGSPARTEIEN
1.2 Vintre, s.r.o. , ID-Nr.: 52444252 ist eine Gesellschaft mit Sitz in Palánok 4605/5, Nitra, 94901 Slowakische Republik, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Nitra, Abteilung Sro, Einlage Nr. 48469/N (im Folgenden “Kunde” genannt).
1.2 Der Beförderer ist eine natürliche oder juristische Person, die dem Kunden auf der Grundlage des Vertragsauftrags gemäß diesen AGB die Dienstleistungen erbringt (im Folgenden “Beförderer” genannt).
2. GEGENSTAND AGB
2.1 Gegenstand dieser AGB ist die Vereinbarung und Regelung der grundlegenden Bedingungen für die Art und Weise der Beförderung von Gütern und der mit der Beförderung zusammenhängenden Handlungen sowie der Rechte und Pflichten des Kunden und des Frachtführers, die sich aus diesen Vertragsbeziehungen ergeben.
3. GELTUNGSBEREICH DES AGB
3.1 Diese AGB sind Bestandteil eines jeden zwischen dem Kunden und dem Luftfrachtführer geschlossenen Vertrages. Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die in diesen AGB, in der Bestellung, im Vertrag oder im Rahmenvertrag über die Durchführung des Transports nicht festgelegt sind, richten sich nach dem geltenden Recht der Slowakischen Republik, insbesondere nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuches (in der jeweils gültigen Fassung), des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (im Folgenden “CMR-Übereinkommen”), des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (im Folgenden “ADR-Übereinkommen”) und des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des Fahrpersonals im internationalen Straßenverkehr (im Folgenden “AETR-Übereinkommen”) sowie anderer allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften für den internationalen und nationalen Straßenverkehr.
4. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
4.1 Ein Auftrag ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages, das der Kunde auf dem Standardformular des Kunden an den Frachtführer per E-Mail, per Fax, schriftlich per Post, per Fax oder durch persönliche Übergabe an den Frachtführer übermittelt. Alle oben genannten Kommunikationsmittel gelten als gleichwertig.
4.2 Vertrag ist ein Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Luftfrachtführer, durch den sich der Luftfrachtführer gegenüber dem Kunden verpflichtet, einen Gegenstand (Sendung) von einem bestimmten Ort (Versandort) zu einem bestimmten anderen Ort (Bestimmungsort) zu befördern, und der Kunde sich verpflichtet, dem Luftfrachtführer eine Vergütung (Beförderungspreis) zu zahlen. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt der Zustellung des vom Frachtführer bestätigten/angenommenen Auftrags an den Kunden geschlossen, einschließlich des Nachweises der vertraglichen Versicherung der Haftung des Frachtführers für verursachte Schäden. Mit der Übersendung des bestätigten Auftrags an den Kunden bestätigt der Beförderer, dass er den Wortlaut der vorliegenden AGB gelesen hat und damit einverstanden ist und dass die vorliegenden AGB die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Beförderer und dem Kunden regeln. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Wenn der Frachtführer es versäumt, vor der Beförderung eine für die gesamte Dauer der Beförderung (oder für die Dauer der Beförderung) gültige Diebstahlversicherung abzuschließen, darf die Beförderung vom Kunden nicht bezahlt werden. Für den Fall, dass der Luftfrachtführer die vertragsgemäße Beförderung ohne eine für die gesamte Vertragsdauer (bzw. für die Dauer der Beförderung) gültig vereinbarte Frachtführerhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 2.050 Euro durchführt, hat der Kunde Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 40.800 Euro. Die Vertragsstrafenklausel berührt nicht das Recht auf Schadensersatz.
4.3 Unter Dienstleistung ist die Erbringung der Beförderung der Sendung vom Versandort zum Bestimmungsort auf der Grundlage des Vertrages nach Maßgabe dieser AGB zu verstehen. Nach dem Vertrag kann die Dienstleistung auch die Zollabfertigung der Waren oder die Lagerung der Sendung durch den Frachtführer umfassen.
5. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
5.1 Bestätigt der Luftfrachtführer den Auftrag nicht innerhalb einer Stunde nach dessen Eingang, wird der Auftrag null und nichtig, es sei denn, zwischen dem Luftfrachtführer und dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart. Wenn der Carrier den Auftrag bestätigt, gibt er auf dem Auftrag das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeuge an, mit denen der Auftrag ausgeführt wird. Legt der Luftfrachtführer dem Kunden schriftlich einen Vorschlag zur Änderung oder Ergänzung des Auftrags vor, so stellt dies einen neuen Vertragsentwurf dar. Nimmt der Kunde den neuen Vertragsentwurf an, so bestätigt er ihn gegenüber dem Luftfrachtführer. Der Carrier kann den angenommenen Auftrag auf folgende Weise bestätigen:
a) per elektronischer Post an die E-Mail-Adresse [email protected] oder an eine bestimmte E-Mail-Adresse eines Mitarbeiters des Kunden ( [email protected] ), b) durch persönliche Übergabe am Sitz oder in der Niederlassung des Transportunternehmens.
Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Beförderung der Sendung die Anweisungen des Kunden zu befolgen, die Interessen des Kunden und des Eigentümers der beförderten Güter zu wahren und den Transport fachgerecht, d.h. ordnungsgemäß und pünktlich gemäß dem Auftrag durchzuführen. Der Kunde ist berechtigt, während der Beförderung über die Sendung zu verfügen, insbesondere den sofortigen Abbruch der Beförderung, die Verlegung des Entladeortes oder die Auslieferung der Sendung an einen anderen als den im Auftrag angegebenen Empfänger zu verlangen. Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich alle Umstände mitzuteilen, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Beförderungspflicht des Luftfrachtführers beeinträchtigen können und während der Durchführung der Beförderung eintreten (Verkehrsbeschränkungen, veränderte Witterungsverhältnisse, Wartezeiten usw.). Der Carrier ist verpflichtet, seine Tätigkeit mit professioneller Sorgfalt auszuführen und dafür zu sorgen, dass die Interessen des Kunden qualitativ, wirtschaftlich und sorgfältig erfüllt werden. Im Rahmen dieser Tätigkeiten hat der Frachtführer unter anderem:
a) die ihm anvertraute Sendung sowie die von ihm für den Kunden erworbenen Gegenstände ordnungsgemäß zu behandeln;
b) den Kunden auf die offensichtliche Unrichtigkeit seiner Anweisungen oder auf den Widerspruch seiner Anweisungen zu den gesetzlichen Vorschriften hinzuweisen;
c) den Kunden auf das Vorliegen gesetzlicher und/oder behördlicher Beförderungshindernisse (z.B. z.B. Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Embargos usw.);
d) ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung zu informieren, es sei denn, diese Verpflichtungen sind dem Kunden nachweislich bekannt;
5.2 Der Frachtführer ist für die ordnungsgemäße Verladung der Güter und für die Sicherung der Sendung gegen mögliche Transportschäden verantwortlich. Der Beförderer haftet für die Sendung während der gesamten Beförderungsdauer und ist verpflichtet, im Falle einer Beschädigung der Sendung den Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Bei der Annahme der Sendung zur Beförderung ist der Carrier verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief zu überprüfen, insbesondere die Menge und die Art der transportierten Güter.
5.3 Der Frachtführer ist verpflichtet, den Transport der Sendung mit technisch geeigneten und technisch voll leistungsfähigen Transportmitteln durchzuführen und für die ordnungsgemäße fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter, die für den Transport der Sendung verantwortlich sind, zu sorgen. Für die Verladung sind 12 Gurte, eine vollständige Unterlage, eine saubere Ladefläche, Schutzecken und rutschfeste Unterlagen erforderlich. Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Be- und Entladung anwesend zu sein, die Stückzahl und die Kennzeichnung der Sendung, den augenscheinlichen Zustand der Sendung und die Art und Weise, wie die Sendung auf dem Fahrzeug verstaut ist, zu kontrollieren. Wenn der Carrier dazu nicht in der Lage ist, muss er im CMR-Frachtbrief einen schriftlichen Vorbehalt machen, nicht nur durch Zahlen, sondern mündlich. Der Carrier geht auch im Falle einer mangelhaften Stauung der Sendung vor, indem er zunächst den Absender benachrichtigt und, wenn dieser die Sendung nicht umlagert, den Kunden informiert und einen schriftlichen Vorbehalt im CMR-Frachtbrief anbringt. Der Carrier muss zum Zeitpunkt der Beladung über das notwendige Sicherungsmaterial zur Sicherung der Ladung entsprechend der angegebenen Art der Ladung verfügen. Alternativ muss er dieses Material zum Zeitpunkt des Verladens so sichern, dass die Ladung gemäß den Sicherheitsvorschriften gesichert ist. Wenn der Carrier die für eine bestimmte Stunde festgesetzte Be- oder Entladefrist im innerstaatlichen Güterverkehr nicht einhält, ist er verpflichtet, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 70 Euro für jede angefangene Stunde zu zahlen, und im Falle einer nur für einen Tag festgesetzten Be- und Entladefrist hat der Carrier dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Euro für jeden angefangenen Kalendertag zu zahlen. Die Vertragsstrafenregelung lässt das Recht auf Schadensersatz unberührt. Bei Nichteinhaltung der für eine bestimmte Stunde festgesetzten Ladefrist im internationalen Güterverkehr zahlt der Carrier dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 70 Euro für jede angefangene Stunde und im Falle einer nur für einen Tag festgesetzten Ladefrist zahlt der Carrier dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 Euro für jeden angefangenen Kalendertag. Die Vertragsstrafenregelung lässt das Recht auf Schadensersatz unberührt. Hält der Frachtführer im internationalen Güterverkehr den für eine bestimmte Stunde oder einen bestimmten Tag festgesetzten Entladetermin nicht ein (Überschreitung der Lieferfrist), so ist er nach dem CMR-Übereinkommen schadenersatzpflichtig.
5.4 Der Luftfrachtführer hat alle für die durchgeführte Beförderung geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter mit dem Inhalt des Vertrages vertraut sind.
5.5 Sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart oder der Kunde dem Luftfrachtführer vorher schriftlich zugestimmt hat, ist der Luftfrachtführer nicht berechtigt, die Sendung Dritten (Unterfrachtführern) zur Beförderung anzuvertrauen. Der Carrier ist nicht berechtigt, das Fahrzeugkennzeichen während der Beförderung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden umzuladen oder zu ändern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus dieser Klausel verpflichtet sich der Luftfrachtführer, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 000 EUR zu zahlen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz.
5.6 Der Frachtführer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle den durchgeführten Transport betreffenden Daten ordnungsgemäß im Betriebsbuch des Fahrzeugs eingetragen werden, d.h. insbesondere das Datum der Be- und Entladung, die Fahrzeugbezeichnung, den Namen des Fahrers, die Bezeichnung der Sendung einschließlich der Unterschrift des Empfängers. Der Beförderer hat außerdem alle vorgeschriebenen Angaben im Frachtbrief/CMR-Frachtbrief und im Lieferschein zu vermerken.
5.7 Der Frachtführer verpflichtet sich, die Beladung und Abfertigung von Straßengüterfahrzeugen spätestens 2 Stunden nach Ankunft des Fahrzeugs am Verladeort der Güter zu ermöglichen und zu veranlassen, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde. Gleichzeitig ist der Carrier verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Be- und Entladung zu sorgen, und falls Mechanismen erforderlich sind, ist er verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.
5.8 Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden zu schützen. Als Geschäftsgeheimnisse gelten alle Informationen, die der Kunde dem Luftfrachtführer im Zusammenhang mit der Durchführung von Transporten für den Kunden mitteilt, d.h. insbesondere Informationen über die durchgeführten Transporte, Preisbestimmungen oder die Kunden des Kunden. Der Beförderer darf die vom Kunden übermittelten Informationen nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Der Carrier verpflichtet sich außerdem, keine Wettbewerbshandlungen gegenüber dem Kunden vorzunehmen, bei denen er Informationen verwendet, die er im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat. Im Falle einer unbefugten direkten Kontaktaufnahme mit dem Kunden des Kunden durch den Beförderer ist der Kunde berechtigt, dem Beförderer eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR für jede einzelne unbefugte direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden des Kunden in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Anspruchs des Kunden auf Ersatz des entstandenen Schadens.
5.9 Der Luftfrachtführer hat dem Kunden unverzüglich zu melden, wenn während der Beförderung ein Schaden an der Sendung entstanden ist oder zu entstehen droht, und der Kunde verpflichtet sich, dem Luftfrachtführer rechtzeitig solche Anweisungen zu erteilen, die einen solchen Schaden minimieren. Bei Schäden, die durch Umstände verursacht werden, die den Luftfrachtführer nicht von seiner Haftung befreien, verpflichtet sich der Luftfrachtführer, rechtzeitig eine angemessene Entschädigung vom Versicherer zu fordern. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesem Zweck jede erdenkliche Unterstützung zu leisten und insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Höhe des entstandenen Schadens vorzulegen, die vom Frachtführer angefordert werden.
5.10 Der Frachtführer ist verpflichtet, sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen, wenn ein Kommunikationsbedarf bezüglich des Transports der Sendung besteht. Der Luftfrachtführer ist nicht berechtigt, den Kunden des Kunden oder den Eigentümer der beförderten Güter direkt zu kontaktieren, ohne dass der Kunde dies vorher wünscht. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist der Kunde berechtigt, dem Luftfrachtführer eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR für jeden einzelnen Verstoß in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts des Kunden auf Ersatz des entstandenen Schadens.
5.11 Der Kunde ist berechtigt, von anderen, bereits abgeschlossenen Verträgen, die vom Frachtführer noch nicht erfüllt wurden, zurückzutreten, wenn der Frachtführer mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug gerät. Der Kunde ist verpflichtet, den Frachtführer unverzüglich schriftlich über die Ausübung dieses Rechts zu informieren.
5.12 Der Luftfrachtführer verpflichtet sich, Personen, deren Identifikationsdaten dem Luftfrachtführer bei der Durchführung der Beförderung bekannt geworden sind, für die Dauer von 1 Jahr ab Abschluss des Beförderungsvertrages keine Beförderungsleistungen anzubieten. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der Luftfrachtführer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3 000 EUR für jede einzelne Beförderung.
6. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Der Preis für die Beförderung von Sendungen ist vertraglich festgelegt und wird von den Parteien im jeweiligen Beförderungsauftrag oder -vertrag vereinbart (im Folgenden “Beförderungspreis” genannt); sofern im Auftrag nicht anders angegeben, verstehen sich die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle Wartezeiten beim Be- und Entladen, jedoch immer maximal 24 Stunden, sind im Transportpreis enthalten. Der Beförderungspreis gilt nur im Falle eines schriftlichen Beförderungsvertrages, andernfalls wird zwischen dem Kunden und dem Beförderer im Falle eines mündlichen oder konkludenten Beförderungsvertrages derselbe Beförderungspreis in Höhe von 75 % des im Falle eines schriftlichen Beförderungsvertrages vereinbarten Beförderungspreises vereinbart.
6.2 Der Beförderungspreis schließt alle Kosten ein, die dem Frachtführer bei der Durchführung der vertragsgemäßen Beförderung der Sendung entstehen, insbesondere auch Mautgebühren oder Gebühren für die Einfahrt oder Durchfahrt des Fahrzeugs oder sonstige Verwaltungsgebühren und Abgaben. Der Beförderungspreis schließt auch eine Verzögerung beim Be- oder Entladen der Sendung ein, die 24 Stunden nicht überschreiten darf.
6.3 Der Carrier ist verpflichtet, dem Kunden den Preis für die Durchführung der Beförderung gemäß dem Vertrag auf der Grundlage eines Steuerbelegs – einer Rechnung – in Rechnung zu stellen, die dem Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abschluss der Beförderung zugestellt wird. Die Beendigung der Beförderung gilt als Annahme der Sendung durch den Empfänger gemäß dem Auftrag oder der nachfolgenden Anweisung des Auftraggebers. Die Rechnungen sind 60 Kalendertage nach Erhalt der Rechnung mit vollständigen Versandpapieren fällig. Wenn die Rechnung nicht die üblichen oder in diesen AGB festgelegten Elemente aufweist oder nicht von den in diesen AGB festgelegten Anlagen begleitet wird, ist der Kunde berechtigt, die Rechnung an den Frachtführer zur Vervollständigung oder Korrektur zurückzusenden. In diesem Fall gerät der Kunde nicht in Verzug mit der Zahlung des Beförderungsentgelts, und die Rechnung wird ab dem Datum der erneuten Annahme durch den Kunden fällig. Der Frachtführer ist verpflichtet, der Rechnung Dokumente beizufügen, die die Beförderung der Sendung gemäß dem Auftrag und dem CMR-Frachtbrief bestätigen (Transportdokumente), d.h. insbesondere ein ordnungsgemäß ausgefülltes Fahrzeugbetriebsbuch, den CMR-Frachtbrief/Frachtbrief und den Lieferschein, andernfalls ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Frachtführer das Beförderungsentgelt zu zahlen. Im Falle eines Vorbehalts auf dem CMR-Frachtbrief oder auf der Bescheinigung über die nationale Beförderung von Gütern wird die Fälligkeit der Frachtkosten um 30 Tage verschoben; der Kunde hat den Carrier über diese Verlängerung der Fälligkeit zu informieren.
6.4 Für den Fall, dass der Luftfrachtführer dem Kunden entgegen Artikel 6, Absatz 6.3 dieser AGB eine Rechnung verspätet oder ohne die vorgeschriebenen Angaben zustellt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 Euro an den Kunden zu zahlen. Der Kunde ist berechtigt, die Vertragsstrafe mit dem Transportpreis zu verrechnen.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, einseitig und ohne Zustimmung des Luftfrachtführers jede, auch offene, Forderung des Luftfrachtführers gegen den Kunden mit jeder, auch offenen, Forderung des Kunden gegen den Luftfrachtführer zu verrechnen. Der Luftfrachtführer ist nicht berechtigt, Forderungen des Luftfrachtführers gegen den Kunden einseitig ohne Zustimmung des Kunden zu verrechnen. Der Frachtführer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche oder Forderungen aus anderen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Frachtführer gegen den Kunden abzutreten.
7. STREITBEILEGUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Alle zwischen den Parteien auftretenden Streitigkeiten werden in erster Linie durch außergerichtliche Verhandlungen zwischen den Parteien auf der Grundlage gegenseitiger Kommunikation beigelegt, um gute Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, die Streitigkeit gütlich beizulegen, so wird die Streitigkeit vor den slowakischen Gerichten und nach dem Recht der Slowakischen Republik entschieden.
7.2 Der Kunde behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere im Falle einer Änderung der einschlägigen Rechtsnormen. Die neue gültige und wirksame Fassung der AGB wird vom Kunden auf seiner Website und an seinem Geschäftssitz veröffentlicht. Gegenüber dem Luftfrachtführer gilt die aktuelle Fassung der AGB ab dem Datum, an dem der Auftrag, der sich auf die neue Fassung der AGB bezieht, dem Luftfrachtführer zugestellt wurde oder ab dem Datum, an dem der Luftfrachtführer die Möglichkeit hatte, die neue Fassung der AGB kennenzulernen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
7.3 Haben der Kunde und der Luftfrachtführer einen Rahmenvertrag für die Durchführung der Beförderung oder einen anderweitig bezeichneten Vertrag von ähnlicher Bedeutung abgeschlossen, so gelten für die Parteien in allen Angelegenheiten, die in diesem Vertrag oder Auftrag nicht ausdrücklich geregelt sind, diese AGB.
7.4 Der Luftfrachtführer erteilt dem Kunden hiermit die Zustimmung zur Verarbeitung aller personenbezogenen Daten zu seiner Person, die er dem Luftfrachtführer im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mitteilt, einschließlich der Geburtsnummer natürlicher Personen und der Telefonnummer, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 122/2013 Slg.
7.5 Diese AGB sind 24 Stunden am Tag auf der Website www.vintre.sk veröffentlicht und in gedruckter Form am Sitz des Kunden erhältlich.
7.6 Diese Bedingungen treten am 01.12.2022 in Kraft und werden wirksam.
Vintre, s.r.o., Palánok 4605/5, 949 01, Nitra, Slowakische Republik